Notfälle innerhalb der Praxisöffnungszeiten:

  • bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie ein Mail, wir versuchen - je nach Dringlichkeit - eine pragmatische Lösung zu finden, bitte denken Sie daran, je früher Sie sich mit Ihrem Anliegen melden, umso flexibler können wir reagieren.

Notfälle ausserhalb der Praxisöffnungszeiten (incl. Wochenenden/Urlaub):

  • für dringliche Anliegen sollten Sie, insbesondere bei hochakuter Verschlechterung bzw. Nicht-Erreichbarkeit des Hausarztes, die Notfall-Station eines Spitals aufsuchen (in Aarau die des Kantonsspitals KSA: Tel. Nr. +41 62 838 41 41 bzw. der Hirslanden Klinik Aarau: Tel. Nr. +41 62 836 76 76)
  • für weniger dringliche Anliegen können Sie sich in Aarau an das Arzthaus (Tel. Nr. +41 62 836 50 00) oder das KSA Praxiszentrum am Bahnhof (Tel. Nr. +41 62 838 41 41) wenden
  • geht es um weniger dringliche, respektive v.a. um spezifische Fragen und sind Sie in der Praxis bereits bekannt, so kontaktieren Sie uns per Mail (LINK). Mails werden sporadisch gelesen und für wichtige Anliegen (z.B. Rezeptwunsch/-verlängerung, Fragen zur Medikation) erhalten Sie zeitnah eine Antwort.

Terminverschiebungen:

  • Termine die dringlich verschoben oder abgesagt werden müssen, MÜSSEN Sie uns RECHTZEITIG mitteilen.
  • Termine die extrem kurzfristig abgesagt werden oder (ohne Absage) nicht wahrgenommen werden, müssen wir mit einer Inkonvenienzpauschale leider in Rechnung stellen. Dies ist auch gegenüber anderen Patienten, welche dringlich auf Terminvergabe angewiesen sind, bzw. gerne vorgezogen werden möchten, eine Frage des Respekts und der Patientensolidarität.

Regelung Terminabsagen im Detail:

Sie werden 3 Tage vor geplantem Eingriff per SMS oder per Email, bzw. auch telefonisch an den Termin erinnert. Terminabsagen, welche spätestens 48 h vor dem vereinbarten Termin eintreffen, werden - unabhängig vom Grund - nicht berechnet, Sie erreichen uns ausserhalb der Öffnungszeiten, auch freitags und am Wochenende, am sichersten per Mail. Nichteinhalten von Terminen für Montag, müssen bis Donnerstag 16 Uhr bei uns eintreffen.

Terminabsagen, welche kurzfristiger bei uns eintreffen (weniger als 48 h vor dem geplanten Termin) müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Falls ein nachvollziehbarer wichtiger Grund vorliegt oder ein Notfall, werden wir eine versäumte Sitzung aus Kulanz nicht in Rechnung stellen. Natürlich werden wir alles Mögliche versuchen, den abgesagten Termin anderweitig kurzfristig zu vergeben. Falls uns das aber nicht gelingt, müssen wir Ihnen den entstandenen finanziellen Schaden in Rechnung stellen:

  1. Für Sprechstundentermine, Ultraschall und Atemtest in Höhe von CHF 50.-
  2. Für eine endoskopische Untersuchung in Höhe von CHF 100.-
  3. Für kombinierte endoskopische Untersuchungen in Höhe von CHF 150.00

Die Nichtbegleichung der Inkonvenienzpauschale führt zur Ablehnung weiterer Terminvergaben. Mit der Vereinbarung eines Termines stimmen Sie dieser Regelung für Terminabsagen unserer Praxis zu!

Noch Fragen zur Untersuchung? Falls Sie weitere Fragen, v.a. zum «Warum» der geplanten Untersuchung haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Hausarzt/Zuweiser. Betreffs Durchführung natürlich an uns.